widerrufsbelehrung.de Der Widerrufsbelehrungsgenerator
FRAGEN & ANTWORTEN
Widerrufs- und Rückgabebe- lehrungen für Fernabsatzverträge einfach, schnell und kostenlos selbst erstellen - mit dem Widerrufsbelehrungsgenerator
Der Generator ist in erster Linie für Anwender gedacht, die bereits über Kenntnisse im Fernabsatzrecht verfügen und die wissen, wie die erstellten Belehrungstexte zu verwenden sind. Er ersetzt keine professionelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten!
Ist Ihre Widerrufsbelehrung auf dem aktuellen Stand?
Die neueste Fassung der Musterwiderrufsbelehrung ist am 4. August 2011 in Kraft getreten.
Letzte Blog-Einträge:
1. Für wen ist der Generator gedacht?
2. Wann haben meine Kunden überhaupt ein Widerrufsrecht?
3. Besteht ein Widerrufsrecht auch bei Internet-Auktionen?
4. Was fange ich mit dem fertigen Belehrungstext an?
5. Sind die generierten Texte wirklich rechtssicher?
7. Was passiert, wenn mein Belehrungstext falsch ist?
1. Für wen ist der Generator gedacht?
Der Widerrufsbelehrungsgenerator ist für alle Unternehmer gedacht, die die Lieferung von Waren oder die Erbingung von Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes anbieten und zu deren Kunden auch Verbraucher gehören.
Dem Verbraucher steht bei solchen Geschäften regelmäßig ein Widerrufsrecht zu, über das er zu belehren ist. Belehrt der Unternehmer nicht, nicht vollständig oder falsch, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher kann dann jederzeit, auch noch nach Jahren seine auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung widerrufen.
Der Widerrufsbelehrungsgenerator liefert Ihnen einen Textvorschlag für die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung, der dem gesetzlichen Mustertext entspricht. Verwenden Sie diesen Mustertext richtig, genügt der Belehrungstext in jedem Fall den gesetzlichen Anforderungen. Dies ist in § 360 Abs. 3 BGB ausdrücklich so geregelt.
Bitte beachten Sie, dass der Generator nur Belehrungen für Fernabsatzverträge erzeugt und bestimmte weitere Einschränkungen bestehen, auf die Sie nach dem Start des Generators hingewiesen werden.
2. Wann haben meine Kunden überhaupt ein Widerrufsrecht?
Bevor Sie den vom Generator erzeugten Belehrungstext benutzen, sollten Sie wissen, ob Ihren Kunden überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht. Belehren Sie über ein solches Recht, obwohl das Gesetz in diesem Fall keine Widerrufsmöglichkeit vorsieht, räumen Sie Ihren Kunden unter Umständen ungewollt ein vertragliches Widerrufsrecht ein. Die Kunden könnten dann die mit Ihnen geschlossenen Verträge innerhalb der angegebenen Frist widerrufen, obwohl nach dem Gesetz hierzu eigentlich keine Möglichkeit bestünde.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht zugunsten des Kunden besteht immer dann, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt. Der Begriff "Fernabsatzvertrag" ist in § 312 b Abs. 1 BGB genauer definiert. Ein Fernabsatzvertrag ist danach jeder Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, Rundfunk, Online-Dienste) abgeschlossen wird, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Nach dieser Definition sind so ziemlich alle Verträge, die mit Verbrauchern über das Internet geschlossen werden, Fernabsatzverträge. Ein Widerrufsrecht besteht trotzdem in vielen Fällen nicht. Ein Grund dafür ist, dass das Fernabsatzrecht auf eine Reihe von Verträgen nicht anwendbar ist. Dies betrifft alle Verträge
Doch das ist noch nicht alles. Auch wenn zwar die Bestimmungen über Fernabsatzverträge grundsätzlich anwendbar sind, ist das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 4 BGB in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Dies betrifft alle Fernabsatzverträge
Darüber hinaus besteht das Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht.
3. Besteht ein Widerrufsrecht auch bei Internet-Auktionen?
Das Widerrufsrecht ist für Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB ausgeschlossen. Internet-Auktionen, wie man sie bei ebay und Co. findet, sind jedoch keine solchen Versteigerungen. Wenn Sie also als Unternehmer über eine Internet-Auktion Waren an Verbraucher verkaufen, kann Ihr Kunde seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Auch in solchen Fällen müssen Sie über das Widerrufsrecht belehren, anderenfalls riskieren Sie, dass sich der Kunden noch nach Jahren von dem Vertrag lösen und den Kaufpreis zurückfordern kann.
4. Was fange ich mit dem fertigen Belehrungstext an?
Sie sollten ihren Kunden den generierten Belehrungstext möglichst bereits vor Abgabe ihrer jeweiligen Vertragserklärung, also noch vor Aufgabe der Bestellung, in einer deutlich gestalteten Form in Textform mitteilen. Die Einblendung auf einer Internetseite, etwa im Rahmen des Bestellvorgangs in einem Online-Shop oder auf einer ebay-Angebotsseite genügt dem Textformerfordernis jedoch nicht. Hierfür ist vielmehr die Übermittlung per E-Mail, Telefax oder per Post notwendig.
Bei Bestellungen über das Internet ist eine Mitteilung in Textform vor Aufgabe der Bestellung durch den Kunden nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kunden trotzdem bereits vor dem Absenden der Bestellung durch einen deutlich gestalteten Belehrungstext unterrichten. Hierzu können Sie z. B. den Belehrungstext im Rahmen des Bestellvorgangs im Online-Shop oder - bei Verkäufen über ebay - direkt auf der ebay-Angebotsseite einblenden. Wenn Sie dann unmittelbar nach Vertragsschluss die Unterrichtung auch in Textform nachholen, gilt die Belehrung noch als "bei Vertragsschluss" erfolgt. Dies ist u. a. für die Dauer der Widerrufsfrist (14 Tage oder ein Monat) wichtig. "Unverzüglich" bedeutet in diesem Zusammenhang übrigens, dass die Belehrung möglichst innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss übermittelt werden muss. Dies kann etwa durch die Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail geschehen, die den Belehrungstext enthält. Durch verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie es u. U. in der Hand, den Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst zu bestimmen und damit die "Unverzüglichkeit" der Belehrung in Textform sicherzustellen. Lassen Sie sich hierzu ggf. anwaltlich beraten.
Abseits des Online-Vertriebs empfiehlt es sich, die Belehrung bereits in den Katalog bzw. in das Verkaufsprospekt aufzunehmen. Der Text steht dem Kunden dann bereits vor seiner Bestellung in Textform zur Verfügung.
Problematisch sind die Fälle, in denen der Belehrungstext nicht auf den Zeitpunkt der Belehrung in Textform abgestimmt ist. Erfolgt die Belehrung zu spät, enthält die Belehrung aber die Widerrufsfrist von 14 Tagen, ist die Belehrung falsch. Die Folge: Ihre Kunden haben ein unbefristetes Widerrufsrecht, denn die Widerrufsfrist beginnt in jedem Fall erst mit Mitteilung einer vollständigen und vor allem auch richtigen Widerrufsbelehrung.
Wollen Sie Ihren Kunden statt des gesetzlichen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen, müssen Sie einige Besonderheiten beachten. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
5. Sind die generierten Texte wirklich rechtssicher?
Der von dem Generator erzeugte Text entspricht dem gesetzlichen Mustertext gemäß Anlage 1 (Widerrufsbelehrung) bzw. Anlage 2 (Rückgabebelehrung) zu Artikel 246 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB. Wird dieser Mustertext verwendet, genügt die Belehrung in jedem Fall den gesetzlichen Anforderungen. Dies ordnet § 360 Abs. 3 BGB ausdrücklich an. Wenn Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, berücksichtigt der Text auch bereits die in Ihrem Fall bestehenden Besonderheiten.
Der Generator arbeitet jedoch lediglich die Besonderheiten in den Belehrungstext ein, die auch vom gesetzlichen Mustertext berücksichtigt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie als Verwender auch wirklich in den Genuss der gesetzlichen Vermutung des § 360 Abs. 3 BGB kommen. Allerdings können in Ihrem speziellen Fall zusätzliche Besonderheiten bestehen, die Ergänzungen des Belehrungstextes erfordern oder zumindest sinnvoll erscheinen lassen.
Verkaufen Sie z. B. auch Waren, bei denen ausnahmsweise kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden), und weisen Sie auf diese Ausnahme in Ihrer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung nicht hin, räumen Sie Ihren Kunden unter Umständen ungewollt ein vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht auch für diese Produkte ein. Um diese Folge zu vermeiden, kann es sich empfehlen, in der Widerrufsbelehrung klarzustellen, dass für derartige Waren das Widerrufsrecht nicht besteht. Diese Besonderheiten werden von dem Generator nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Beschränkungen, über die Sie unmittelbar nach Start des Generators informiert werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht kann (nur) bei der Lieferung von Waren durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Das Rückgaberechts ist für den Unternehmer gegenüber dem Widerrufsrecht mit Vor-, aber auch mit einigen Nachteilen verbunden. Es kann sich im Einzelfall insbesondere aus kaufmännischen Gründen empfehlen.
Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in einem gesonderten Beitrag:
Widerrufs- und Rückgaberecht - Die Unterschiede, Vor- und Nachteile beider Varianten
7. Was passiert, wenn mein Belehrungstext falsch ist?
Wird ein Verbraucher nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Form über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt, beginnt die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist nicht zu laufen. Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bleibt daher dauerhaft bestehen. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung ggf. noch nach Jahren widerrufen oder sich durch Rücksendung der Ware vom Vertrag lösen. Die korrekte Belehrung kann allerdings nachgeholt werden. Sie setzt dann eine Widerrufs- bzw. Rückgabefrist von einem Monat in Gang. Den hierfür benötigten Belehrungstext können Sie durch Auswahl der entsprechenden Optionen mit dem Widerrufsbelehrungsgenerator erzeugen.
Durch eine falsche Widerrufsbelehrung verstoßen Sie außerdem gegen Verbraucherschutzbestimmungen. Dieser Verstoß kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Verbraucherschutzvereinigungen oder Wettbewerber führen.
Nein, die Widerrufsfrist beginnt immer erst dann, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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