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Nächste Änderung der Muster­widerrufs­belehrung voraussichtlich zum 13. Juni 2014

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 14. März 2013

Auf Vorschlag der Bundes­justiz­ministerin hat das Bundeskabinett am 19. Dezember 2012 den Regierungs­entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucher­rechte­richtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungs­vermittlung beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz soll das deutsche Recht an die Vorgaben der EU-Verbraucher­rechte­richtlinie angepasst werden. Die notwendigen Änderungen betreffen u. a. auch die Frage, wer bei der Lieferung von Waren im Fernabsatz die Versandkosten zu tragen hat. So soll künftig ausdrücklich geregelt sein, dass die Hinsendekosten stets vom Händler, die Rücksende­kosten hingegen vom Kunden zu zahlen sind. Bislang können den Kunden die Rücksende­kosten nur im Falle der Lieferung geringwertiger Waren auferlegt werden.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird - voraussichtlich zum 13. Juni 2014 - auch eine neue Muster­widerrufs­belehrung in Kraft treten, so dass Versandhändler dann erneut ihre Belehrungs­texte anpassen müssen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.


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