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Redaktionelle Versehen bei neuer Musterwiderrufsbelehrung?

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 13. August 2011

Dieser Beitrag bezieht sich auf die bis zum 13. Juni 2014 geltende Rechtslage!

Schaut man sich die am 4. August 2011 in Kraft getretene Neufassung der Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung genauer an, fallen schnell mehrere Unstimmigkeiten auf.

So sehen sowohl die neue Musterwiderrufsbelehrung als auch die neue Musterrückgabebelehrung jeweils einen Hinweistext für finanzierte Geschäfte vor. Während der betreffende Absatz in der neuen Musterrückgabebelehrung - wie auch in den alten Mustertexten - unter der gesonderten Überschrift "Finanzierte Geschäfte" einzufügen ist, gibt es eine solche Überschrift in der neuen Musterwiderrufsbelehrung nicht mehr. Hier ist der Text neuerdings unter der Überschrift "Besondere Hinweise" zu platzieren. Die gab es früher auch schon. Sie war aber eigentlich für andere Hinweise gedacht. Wurde die Überschrift "Finanzierte Geschäfte" hier etwa vergessen?

In der alten Musterwiderrufsbelehrung gab es verschiedene Hinweise, die je nach Fallkonstellation unter der Überschrift "Besondere Hinweise" einzufügen waren. In den Ausfüllhinweisen war ferner ausdrücklich vorgesehen, dass der Abschnitt "Besondere Hinweise" komplett entfallen konnte, wenn hier kein Hinweis erforderlich war. Erstaunlicherweise fehlt ein solcher Hinweis in der Neufassung, obwohl es nach wie vor Konstellationen gibt, in denen kein "Besonderer Hinweis" erforderlich ist. Will man sich hier exakt am Musterbelehrungstext orientieren, müsste man daher die Überschrift "Besondere Hinweise" in der Belehrung belassen, auch wenn darunter kein Hinweis einzufügen ist. Hier verbietet zwar der gesunde Menschenverstand, genau dies zu tun (der Widerrufsbelehrungsgenerator verzichtet auch hierauf). Allerdings hat die gesamte Materie schon seit Jahren nichts mehr mit gesundem Menschenverstand zu tun.

Es ist und bleibt erstaunlich, dass selbst der Gesetzgeber trotz der inzwischen jahrelangen Wortklauberei immer noch keine wirklich präzisen Musterbelehrungen zustande bringt. Vielleicht klappt es ja beim nächsten Versuch.


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