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Weitere Änderungen der Musterwiderrufsbelehrung bis 2013

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 12. Juli 2011

Noch sind die letzten Änderungen der Musterwiderrufsbelehrung nicht einmal in Kraft getreten, da zeichnet sich bereits weiterer Änderungsbedarf ab. Die am 23. Juni 2011 vom Europaparlament verabschiedete EU-Verbraucherrechterichtlinie wird auch in Deutschland weitere Gesetzesänderungen notwendig machen. Dabei wird auch die Musterwiderrufsbelehrung erneut angepasst werden müssen.

Mit der neuen Verbraucherrechterichtlinie soll u. a. das bei Fernabsatzverträgen bestehende Widerrufsrecht EU-weit vereinheitlicht werden. Die europäischen Vorgaben werden jedoch teilweise von den derzeit in Deutschland geltenden Regelungen abweichen. So muss z. B. der Verbraucher künftig den Widerruf ausdrücklich erklären. Das Zurücksenden der Ware allein soll für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr genügen. Außerdem sollen die Händler die Möglichkeit erhalten, die Rücksendekosten den Verbrauchern auch dann aufzuerlegen, wenn der Bestellwert der Ware über 40 € beträgt. Diese und weitere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eine erneute Anpassung der Musterwiderrufsbelehrung erforderlich machen.

Die Verbraucherrechterichtlinie wird bis Mitte 2013 von den Mitgliedstaaten umzusetzen sein.


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