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Neufassung der Widerrufsbelehrung beschlossen

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 20. Juni 2011

Der Bundestag hat am 26. Mai 2011 das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge verabschiedet, über das an dieser Stelle bereits berichtet wurde. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2011 auf einen Einspruch verzichtet. Damit ist das Gesetz zustande gekommen. Es wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Wann die Veröffentlichung erfolgt, ist derzeit noch nicht bekannt.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes und damit auch der neuen Musterwiderrufsbelehrung wird es eine Übergangsfrist von drei Monaten geben, in der noch die alte Fassung des Belehrungstextes verwendet werden kann.

Der Widerrufsbelehrungsgenerator wird zeitnah nach Inkrafttreten der neuen Musterbelehrung und rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist auf die neue Textfassung umgestellt.


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