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Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes mit überarbeiteter Musterwiderrufsbelehrung vorgelegt

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 30. November 2010

Die Bundesregierung hat jetzt einen Entwurf für das erwartete Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vorgelegt. Der Entwurf sieht u. a. eine Beschränkung der bislang im deutschen Recht vorgesehenen Wertersatzansprüche vor. Künftig soll ein solcher Anspruch nur noch für Nutzungen bestehen, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der bestellten Ware hinausgehen. Auch ein solcher Anspruch soll aber nur gegeben sein, wenn der Verbraucher auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er korrekt über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist. Mit der geplanten Neuregelung wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen nachvollzogen. Der EuGH hatte am 3. September 2009 entschieden, dass eine nationale Regelung, wonach der Unternehmer von einem Verbraucher nach Ausübung des Widerrufsrechts generell Wertersatz für die Nutzung der gelieferten Ware verlangen kann, mit der Fernabsatzrichtlinie nicht vereinbar sei.

Die geplante Neuregelung macht auch eine Änderung der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung bzw. der Musterrückgabebelehrung erforderlich. Der Gesetzentwurf enthält daher auch entsprechende neue Musterbelehrungstexte. Sobald feststeht, ob das Gesetz in dieser Form tatsächlich in Kraft treten wird, werde ich den Widerrufsbelehrungsgenerator entsprechend anpassen.


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