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Starker Anstieg der Widerrufsquote im Online-Handel

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 20. August 2010

Nach einem aktuellen Bericht von SPIEGEL ONLINE hat eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und von Trusted Shops unter 400 Online-Händlern ergeben, dass ca. jeder siebte gelieferte Artikel von den Kunden zurückgeschickt wird. Dabei werde das gesetzliche Widerrufsrecht oft missbraucht.

Ich finde diese Zahl erschreckend hoch. Sie liegt weit über dem Wert, den eine vergleichbare Erhebung im Jahr 2007 ergeben hat. Damals betrug der Anteil widerrufener Bestellungen lediglich 4,15 Prozent. Es wurde also nur ca. jeder 24. Artikel zurückgeschickt. Die Gründe für diesen dramatischen Anstieg dürften vielfältig sein. Die Verbraucher wissen - trotz der immer komplizierteren Belehrungstexte - immer besser über ihre Rechte beim Online-Shopping Bescheid. Vielleicht werden auch im Schnitt mehr mangelhafte Waren ausgeliefert. Ein Grund für den Widerruf wird selten genannt. Oft wird aber nur deshalb widerrufen, weil die Sache einen Fehler hat. Es ist eben einfacher, den Widerruf zu erklären und die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzuschicken, als sich auf eine Nacherfüllung einzulassen. Manchmal entsteht hierdurch ein Teufelskreis, denn dieselbe Ware wird häufig an weitere Kunden verschickt, die dann ihrerseits kommentarlos widerrufen, bis der Mangel irgendwann auffällt. Wahrscheinlich ist aber auch tatsächlich der Missbrauch des Widerrufsrechts durch die Kunden stark angestiegen. Die Zeche hierfür zahlen wir alle, denn die Händler werden in der Regel den entstehenden Schaden in ihre Preise einkalkulieren.

Die aktuelle Ergebung sollte für die Bundesregierung Anlass genug sein, darüber nachzudenken, wie man dem Missbrauch Einhalt gebieten kann. Dies wird nur gelingen, wenn man den Verbraucher für den Fall des Widerrufs nicht von allen Kosten freistellt. Die Fernabsatzrichtlinie lässt es zu, den Kunden zumindest mit den unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu belasten. In Deutschland wurde von dieser Möglichkeit bislang nur eingeschränkt Gebrauch gemacht. Hier ist es nur in bestimmten Fällen, etwa bei der Rücksendung von Waren im Wert von max. 40 EUR, möglich, dem Kunden die Kosten aufzuerlegen. Diese Schranke muss fallen. Der Spielraum der Richtlinie muss hier voll ausgeschöpft werden, sonst bezahlen wir alle auf Dauer für missbräuchliche Bestellungen einer Minderheit.


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