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Typische Fehler: Teil 1

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 5. August 2010

Dieser Beitrag bezieht sich auf die bis zum 13. Juni 2014 geltende Rechtslage!

Bei Belehrungen über das Widerrufs- oder Rückgaberecht kommt es immer wieder zu typischen Fehlern. Auf einige davon werde ich an dieser Stelle in loser Folge hinweisen:

Widerrufsrecht für alle!

Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht steht grundsätzlich nur Verbrauchern zu. Es ist jedoch der Regelfall, dass Internet-Händler ihre Produkte nicht ausschließlich Verbrauchern anbieten. Auch Unternehmer sind fast immer gern gesehene Kunden. Für beide Kundengruppen wird meist ein einheitlicher Bestellvorgang verwendet. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen häufig für alle Kunden gelten.

Über das Widerrufsrecht wird dann oft belehrt, indem der Belehrungstext als eigener Punkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheint, oder indem der Belehrungstext im Rahmen des Bestellvorgangs gesondert eingeblendet und nach Vertragsschluss auch in Textform übermittelt wird. Dabei wird häufig nicht darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht nur dann besteht, wenn der Kunde als Verbraucher bestellt. Ein solcher Hinweis ist auch in der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung nicht vorgesehen.

Dieser fehlende Hinweis kann dazu führen, dass der Händler das Widerrufsrecht ungewollt auch seinen Unternehmer-Kunden einräumt. Der Belehrungstext kann nämlich - gerade wenn er sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet - auch so verstanden werden, dass der Händler allen Kunden das beschriebene Widerrufsrecht einräumen will. Das "Widerrufsrecht für alle" kann natürlich durchaus gewollt sein, meist ist es das aber nicht.

Wenn Sie dieses Problem vermeiden wollen, müssen Sie stets klarstellen, dass das Widerrufsrecht, über das Sie belehren, nur Verbrauchern zusteht. Dies kann z. B. mit einem einleitenden Satz geschehen, der einfach der Widerrufsbelehrung vorangestellt wird.

Beispiel:
"Bestellen Sie bei uns als Verbraucher, also als natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, besteht zu Ihren Gunsten ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir wie folgt belehren: ..."

All dies gilt entsprechend, wenn das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt wird.


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