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von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 8. März 2026
Am 19. Juni 2026 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts in Kraft. Mit diesem Gesetz wird es für viele Anbieter, die Fernabsatzverträge schließen, zur Pflicht, ihren Kunden eine Online-Widerrufsfunktion zur Verfügung zu stellen.
Mit der Einführung des sogenannten „Widerrufsbuttons“ wird auch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung erweitert. Wer zur Bereitstellung der Online-Widerrufsfunktion verpflichtet ist, muss künftig darüber auch in seiner Widerrufsbelehrung informieren.
Die neuen Vorgaben haben eine Ergänzung des Widerrufsbelehrungsgenerators erforderlich gemacht. Wir haben dies genutzt, um den Generator gleich grundlegend zu überarbeiten. Die neue Version 2026 steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Neu beim Widerrufsbelehrungsgenerator 2026:
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