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Widerrufsbelehrungs­generator 2026

von Thomas Nuthmann | veröffentlicht: 8. März 2026

Am 19. Juni 2026 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts in Kraft. Mit diesem Gesetz wird es für viele Anbieter, die Fernabsatzverträge schließen, zur Pflicht, ihren Kunden eine Online-Widerrufsfunktion zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einführung des sogenannten „Widerrufsbuttons“ wird auch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung erweitert. Wer zur Bereitstellung der Online-Widerrufsfunktion verpflichtet ist, muss künftig darüber auch in seiner Widerrufsbelehrung informieren.

Die neuen Vorgaben haben eine Ergänzung des Widerrufs­belehrungs­generators erforderlich gemacht. Wir haben dies genutzt, um den Generator gleich grundlegend zu überarbeiten. Die neue Version 2026 steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Neu beim Widerrufs­belehrungs­generator 2026:

  • komplett neues Design
  • Der Generator berücksichtigt nun bereits die ab dem 19. Juni 2026 geltende Rechtslage. Er ermöglicht aber auch noch die Erzeugung von Belehrungen nach dem bis zum 19. Juni geltenden Recht. Beantworten Sie dafür die Frage, ob Sie zur Bereitstellung einer Online-Widerrufsfunktion verpflichtet sind, einfach mit "nein".
  • Alle Texte einschließlich der FAQ wurden aktualisiert und teilweise überarbeitet.
  • Blogbeiträge mit Erläuterungen zur alten Rechtslage wurden zur Vermeidung von Missverständnissen entfernt.

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